How to Sozialwahlen

Von Christian BlockLex KlerenLaurent Sturm

Wenn Sie in den vergangenen Wochen Wahlunterlagen im Briefkasten fanden, dann sind Sie eine*r von mehr als 600.000 Wahlberechtigten bei den Sozialwahlen am 12. März. Worum geht es dabei? Zwölf Fragen, zwölf Antworten.

2023 galt als ein Superwahljahr, weil im vergangenen Jahr sowohl Kommunal- als auch Nationalwahlen stattfanden. Doch 2024 hat nicht weniger zu bieten, bestimmen doch Anfang Juni die EU-Bürger*innen ein neues Europäisches Parlament. Zuvor steht eine für luxemburgische Verhältnisse andere große Wahl an: die Sozialwahlen.

Was sind die Sozialwahlen?

Die Sozialwahlen sind ein alle fünf Jahre wiederkehrender Wahltermin. Sie erfüllen einen doppelten Zweck.

Zum einen sind mehr als 600.000 Wahlberechtigte aufgefordert, ihre Vertreter für die Arbeitnehmer*innenkammer (die Chambre des Salariés, CSL), zu bestimmen. Eine Besonderheit dieser Wahl: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen, Lehrlinge ab 16 Jahren, Rentner*innen und arbeitsuchende Menschen, unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts. Die CSL vertritt so auch die Stimmen von Nicht-Luxemburger*innen und Grenzgänger*innen.

Zum anderen sind damit gemeinläufig auch die Betriebsratswahlen statt.

Was sind die Betriebsratswahlen?

Am 12. März und damit an dem Tag, an dem der Wahlzettel für die Bestimmung der CSL-Mitglieder im Wahlbüro ankommen müssen, werden auch die Stimmen der Betriebsratswahlen ausgezählt.

Alle Unternehmen, gleich ob privat oder öffentlich, inklusive Stiftungen oder Vereinigungen ohne Gewinnzweck, müssen einen Betriebsrat einsetzen, wenn sie mindestens 15 Arbeitnehmer*innen über den Zeitraum von zwölf Monaten beschäftigen. So lautet zumindest das grobe Prinzip. Ab dieser Personaldecke sind zwei Personalvertreter (ein regulärer und ein stellvertretender) zu bestimmen. Je größer das Unternehmen, umso größer der Betriebsrat. Ein Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten wählt an die 13 ordentliche und 13 stellvertretende Betriebsratsmitglieder.

Wie viele Unternehmen sind davon betroffen?

Vor fünf Jahren erfüllten schätzungsweise 3.800 – von insgesamt fast 41.000 Unternehmen – die Kriterien für Betriebsratswahlen. Luxemburg ist ein Land von Kleinst- und Kleinunternehmen: Rund 16.000 Betriebe führt das nationale statistische Institut ohne Mitarbeiter*innen (also Selbstständige) an, etwas mehr als 14.600 mit bis zu vier Angestellten, rund 4.260 mit fünf bis neun Beschäftigten und rund 4.400 mit einer Personaldecke zwischen zehn und 49.

Ende 2019 hatten rund 2.900 infrage kommende Unternehmen einen Betriebsrat bestimmt, rund 750 waren nicht mehr davon betroffen (keine Kandidat*innen, das Unternehmen existierte nicht mehr, andere Gründe) und noch knapp 170 hatten immer noch keine Personaldelegation gewählt. Das Gesetz sieht Geldstrafen für die "absichtliche Behinderung" bei der Bildung von Betriebsräten vor, die bis zu 15.000 Euro betragen kann.

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